Intensivpflege ist eine besondere Art der Krankenpflege. Sie findet dann Anwendung, wenn Patienten in ihren Körperfunktionen so stark eingeschränkt sind, dass sie ständig Unterstützung oder Überwachung benötigen.
Zu den Bereichen der Intensivpflege gehören:
Intensivpflege unterscheidet sich von „normaler" Krankenpflege durch den Aufwand, den die pflegerischen Leistungen beanspruchen. Häufig müssen Vitalfunktionen überwacht und unterstützt werden, was sowohl einen hohen Personalaufwand, als auch viele technische Geräte erfordert.
Durch andauernde Kosteneinsparungen und die Verkürzung von Liegezeiten auf Intensivstationen hat die ambulante Intensivpflege in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Aber auch soziale Aspekte, wie das Leben in den eigenen vier Wänden, sind Gründe dafür, dass immer mehr Intensivpatienten zu Hause betreut werden. Die häufigste Art der ambulanten Intensivpflege ist die Betreuung von Beatmungspatienten, denen trotz erheblicher Einschränkungen im Alltag ein Stück Normalität geboten werden soll. Ambulante Intensivpflegedienste sind meist ausschließlich auf entsprechende Pflegebereiche spezialisiert und arbeiten mit ortsansässigen Ärzten und Gemeindekrankenhäusern zusammen.
§ 37 SGB V sichert einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege zu, wenn dadurch Krankenhausbehandlungen vermindert oder verkürzt werden können. Diese Funktion trifft auch auf häusliche Intensivpflege zu. Der zeitliche Rahmen, in dem eine Intensivpflegekraft beim Patienten verbringt, kann von ein paar Stunden täglich bis hin zur 24 Stunden Betreuung reichen.
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