Es gibt zwei verschiedene Formen der Rentenversicherung: Zum Einen gibt es die private Rentenversicherung, hierbei ist die Grundlage ein Vertrag mit dem Rentenanbieter. Zum Anderen gibt es die gesetzliche Rentenversicherung, die auf gesetzlicher Grundlage basiert. Beide Formen meinen im Grunde jedoch das Gleiche: der Versicherte leistet Beitragszahlungen und bekommt dafür ab einem bestimmten Zeitpunkt regelmäßige Zahlungen oder eine Einmalzahlung des angesparten Geldes (private Altersvorsorge)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Versicherungszweig des Sozialversicherungssystems. Jeder Mensch, ausgenommen selbstständige Personen, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Finanziert wird sie durch das Umlageverfahren, das heißt Beiträge, die eingezahlt werden, werden unmittelbar für die Finanzierung von Leistungen verwendet. Das SGB VI bildet die gesetzliche Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung.
Die privater Rentenversicherung ist eine Art Lebensversicherung, die dann greift, wenn der Versicherungsnehmer sein Leben nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren kann oder möchte. Dafür muss er, wie bereits erwähnt, im Vorfeld regelmäßige Beiträge an den Versicherungsträger geleistet haben. Für die private Altersvorsorge gibt es verschiedene Modelle, wie beispielsweise die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder Aktienfond basierte Sparpläne.
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